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Q·REAL ESTATE: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ERKLÄRT BERLINER MIETENDECKEL FÜR NICHTIG

15.04.2021

Der Berliner Mietendeckel ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ungültig. Das Gesetz sei nichtig, hieß es in der Entscheidung der Richter. Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Mietendeckel verstoße gegen das Grundgesetz. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm, hieß es in dem Beschluss. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum. Damit hatte die Klage von 285 Bundestagsabgeordneten der Union und der FDP in Karlsruhe Erfolg.

Seit dem 23. Februar 2020 sind die Mieten für etwa 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Von 2022 an dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung erneut vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten.

Zum 23. November 2020 kam die zweite Stufe: Mieten, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen, sind nun gesetzlich verboten und müssen vom Vermieter gesenkt werden. Das Gesetz ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die nach dem 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden.

Aktienkurse der Immobilienkonzerne steigen stark. An der Börse legten die Aktienkurse von Immobilienkonzernen am Donnerstagmorgen deutlich zu. Binnen Minuten nach der Urteilsverkündung stieg der Kurs der Deutsche Wohnen um 6,8 Prozent auf ein Fünf-Monats-Hoch von 46,46 Euro, Vonovia um 2,9 Prozent, Adler Group um 7,6 Prozent.

Mehr Informationen erhalten sie unter diesen Link.

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